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Blaue Flagge 2004 - International für die Umwelt |
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Umweltbewusste Segler und Motorbootfahrer aus Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz wurden bei einer gemeinsamen Veranstaltung am 26.06.2004 im Wiesbadener Yacht Club von der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung, als Anerkennung für Ihre Arbeit, mit der Blauen Flagge ausgezeichnet. Der Motorboot-Sportverein Germersheim e.V. bekam diese Auszeichnung bereits zum 10. Mal. |
Folgende Vereine unseres Landesverbandes wurden |
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| HELM - Chef Klaus W. Jansen besorgte dem Gastgeber | WYC schönes Wetter und so konnten die Gäste aus |
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| Rheinland - Pfalz gutgelaunt aus den Händen von Bundesministerin | Heidemarie Wieczorek-Zeul die Auszeichnung entgegen nehmen. |
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Hintergrundinformationen zur „Blauen - Flagge 2004“ für |
Umweltauszeichnung mit der Sportboothäfen und Badestellen |
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a)
Kampagne „Blaue Flagge“ in der Bundesrepublik
Deutschland Im Jahr 2004 gibt es zum 18. Mal das Umweltsymbol „Blaue Flagge“ (BF), das weltweit in 33 Ländern verliehen wird. Dieses ist das erste internationale Umweltsymbol, das für die Dauer eines Jahres an Sportboothäfen und Badestellen an Küsten und Binnengewässer verliehen wird. Es beteiligen sich weltweit folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Marokko, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Süd Afrika, Türkei und Zypern. Der Grundgedanke der Umweltauszeichnung mit der BF für Sportboothäfen orientiert sich an den ökonomischen, ökologischen und kulturellen Zielen der nachhaltigen Entwicklung. Ganz im Sinne der Agenda 21, der Weltkonferenz von Rio de Janeiro, ist die Blaue-Flagge-Kampagne eine nichtstaatliche Initiative zur Unterstützung eines nachhaltig umweltgerechten Umganges der Menschen mit der natürlichen, sozialen und gebauten Umwelt. Sie ist eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Interessengruppen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu intensivieren, um den Schutz von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Veranstalter der Kampagne ist die „Stiftung für Umwelterziehung “ (Foundation for Environmental Education F.E.E., Kopenhagen). Die F.E.E. wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e.V. (DGU), die eine Sektion der F.E.E. ist, vertreten. b) Statistik In diesem Jahr werden 123 Sportboothäfen und 38 Badestellen mit der Blauen-Flagge in der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet (siehe Statistik). c) Beurteilungskriterien für Sportboothäfen 1. Umweltkommunikation Sportboothäfen erhalten die Blaue Flagge, wenn sie sich nachweislich für Natur- und Umweltschutz und Umweltinformation besonders eingesetzt haben. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass Vereinsmitglieder zu umweltgerechtem Handeln und Verhalten gefordert werden. Die Teilnahme an Umweltseminaren ist für Vereinsmitglieder verbindlich. Wesentliche Voraussetzung für eine Vergabe der Blauen Flagge ist die entsprechende Aufklärung der Mitglieder und Gäste des Hafens. Dies gilt z.B. für das Verhalten in sensiblen Naturbereichen innerhalb des Fahrreviers. 2. Der Hafen und seine Umgebung Maßnahmen der Grünplanung werden in der Geländegestaltung berücksichtigt. Vereinsmitglieder sorgen für die Erhaltung einheimischer Gehölze, schützen Uferröhrichte und sensible Bereiche. In diesen Häfen werden keine Umweltbelastende Mittel zur Pflege und Säuberung der Anlagen und zur Reinigung und zum Anstrich der Sportboote eingesetzt. 3. Ausrüstungen und Einrichtungen Die Vereinsmitglieder und ihre Gäste entsorgen Altöle und Abfälle (Sonderabfälle und Hausmüll) umweltgerecht und demonstrieren so, dass Umweltbelastungen vermieden werden. Es muss sichergestellt werden, dass Bilgewasser, Schwarz- und Grauwässer fachgerecht entsorgt werden und eine genehmigte Entsorgung für sanitäre Anlagen vorhanden ist. 4. Schwerpunktthemen für Umweltgespräche und Umweltkommunikation in den Wassersportvereinen: Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen und bei Kontrollbesuchen verschiedener Sportboothäfen wurde deutlich, dass in den ausgezeichneten Wassersportvereinen etwa folgende Themen Schwerpunkt der Umweltkommunikation sind: - Schutz der Wasservögel und anderer Tierarten, - die im oder am Wasser leben. - Verhalten in Röhrichtzonen und angrenzenden Uferbereichen. - Verbot von Ankern und Übernachten im Röhrichtgürtel - Gesetzlichkeiten, Befahrensreglung besonders in Naturschutzgebieten und Schutzzonen - Verhaltensregelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie - Umweltschonende Bootsanstriche - Rolle der Antifoulings - Vermeidung von umweltbelastenden Putz- und Waschmitteln - Entsorgung von Altoel, Bilgenwasser und Sonderabfällen |
d)
Beurteilungskriterien f��r Badestellen an Küsten und
Binnengewässern 1. Badegewässerqualität An Stränden, die sich um die Blaue Flagge bewerben, wird das Badegewässer nach mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Parametern 14-tägig untersucht. Die Beurteilung der Badegewässerqualität in der Europäischen Union erfolgt auf der Grundlage der Badegewässerrichtlinie (76/160/EWG). Diese schreibt die Überprüfung des Badegewässers nach mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Parametern vor. Für die Blaue Flagge sind die Untersuchungen nachfolgender Parameter zwingend vorgeschrieben: Mikrobiologische Parameter: - gesamtcoliforme Bakterien, - faekalcoliforme Bakterien und - Faekalstreptokokken Zwingend vorgeschrieben ist ebenso die Überprüfung folgender physikalisch-chemischer Parameter: - Tenside, Phenole, Öle, Teer, - feste Stoffe, schwimmende Körper, - unnatürliche Verfärbungen 2. Umweltkommunikation am Ort In Orten, an deren Badestellen die Blaue Flagge weht, sind Aktivitäten, die das Umweltbewusstsein bei Einwohnern und Touristen erhöhen, Grundvoraussetzung für die Bewerbung, denn das Umweltsymbol steht für eine sehr gute Badegewässerqualität, Umwelterziehung und Umweltkommunikation. Einwohner des Ortes und Gäste werden zum sensiblen Verhalten gegenüber der Umwelt und Landschaft aufgefordert und tragen zu ihrer Erhaltung bei. Die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zum umweltgerechten Verhalten muss ein Schwerpunkt in der Arbeit der Kurverwaltungen sein. 3. Umweltmanagement und Sicherheitsaspekte Die Pflege des Strandes ist in Orten mit „Blauer Flagge“ oberstes Gebot. Eine umweltgerechte Abfallentsorgung ist gewährleistet, eventuell auftretende Algenansammlungen oder Ölverschmutzungen werden beseitigt. Beeinträchtigungen naturbelassener Abschnitte durch den Freizeitbereich werden nicht zugelassen. Sanitär- und Sicherheitseinrichtungen sind in ausreichender Anzahl und allgemein zugänglich vorhanden.
Weitere Links mit Informationen:
Bericht: Reiner Blumberg |